GOÄ-Ziffer 1021: Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt…
Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe
Die GOÄ-Ziffer 1021 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 266 Punkten bewertet; das entspricht 15,50 € beim einfachen und 35,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1021 vergütet den geburtshilflichen Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich der eigentlichen Kunsthilfe. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt über einen längeren Zeitraum die Geburt begleitet, ohne dass diese spontan zum Abschluss kommt, wobei die anschließende operative Entbindung selbst gesondert nach den einschlägigen Ziffern wie Zange (1027), Vakuumextraktion (1026) oder Manualextraktion (1025) abgerechnet wird. Die Ziffer bildet also allein den zeitintensiven Beistand während der erschwerten Geburt ab, nicht die abschließende Kunsthilfe. Nach der amtlichen Bestimmung zu Ziffer 1030 kann neben bestimmten Entbindungsleistungen jeweils zusätzlich eine Leistung nach dieser Ziffer 1021 berechnet werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 15,50 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 35,65 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 54,25 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1021
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1021?
Die GOÄ-Ziffer 1021 steht für „Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1021?
Die GOÄ-Ziffer 1021 ist mit 266 Punkten bewertet; das entspricht 15,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1021 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 35,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1021?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1021 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.