GOÄ-Ziffer 1098: Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden…

Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide

Die GOÄ-Ziffer 1098 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide, also die Beseitigung einer bindegewebigen, die Vagina einengenden Verwachsung, die etwa nach vorausgegangenen Operationen, Entbindungsverletzungen, Bestrahlung oder entzuendlichen Prozessen entstanden ist. Angewendet wird sie, wenn ein solcher Narbenstrang die Weite der Scheide funktionell einschraenkt, beispielsweise den Geschlechtsverkehr, gynaekologische Untersuchungen oder eine bevorstehende Entbindung behindert, und gezielt operativ, durch Schnitt oder stumpfe Sprengung, geloest wird. Die Leistung beschraenkt sich auf die Durchtrennung des Narbenstranges selbst und ist von umfangreicheren plastischen Rekonstruktionen der Scheide, wie sie etwa unter den Ziffern 1123 bis 1127 beschrieben werden, zu unterscheiden, die eine weitergehende Formveraenderung der Vagina zum Ziel haben.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatz2,3-fach39,67 €
Höchstsatz3,5-fach60,38 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1098

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1098?

Die GOÄ-Ziffer 1098 steht für „Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1098?

Die GOÄ-Ziffer 1098 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1098 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1098?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1098 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.