GOÄ-Ziffer 1131: Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht…
Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation
Die GOÄ-Ziffer 1131 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Entfernung eines Stuetzbandes oder einer Metallnaht, die zuvor im Rahmen einer Operation wegen Isthmusinsuffizienz, etwa einer Cerclage nach Shirodkar, angelegt wurde. Angewendet wird sie, wenn ein solches Stuetzmaterial vor der Entbindung oder aus anderem Anlass operativ wieder entfernt werden muss, damit die Geburt regelrecht ablaufen kann beziehungsweise die urspruengliche Indikation entfaellt. Die Leistung bildet damit den Gegenpart zur Anlage nach Ziffer 1129 ab und wird eigenstaendig berechnet, da Anlage und Entfernung zeitlich getrennte, jeweils fuer sich abrechenbare operative Vorgaenge darstellen, unabhaengig davon, ob die Entfernung im Rahmen einer Entbindung oder gesondert erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 22,09 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 50,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 77,31 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1131
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1131?
Die GOÄ-Ziffer 1131 steht für „Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1131?
Die GOÄ-Ziffer 1131 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1131 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1131?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1131 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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