GOÄ-Ziffer 1323: Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung

Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 1323 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 67 Punkten bewertet; das entspricht 3,91 € beim einfachen und 8,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1323 vergütet die elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, berechnet je Sitzung. Sie wird bei Trichiasis angewendet, also bei fehlgerichteten, nach innen wachsenden Wimpern, die auf Hornhaut oder Bindehaut reiben und Reizerscheinungen oder Hornhautschäden verursachen. Mittels einer feinen Elektrode wird der Haarfollikel der betroffenen Wimper elektrolytisch verödet, um ein Nachwachsen dauerhaft zu verhindern; die Leistung wird dabei für jede Behandlungssitzung gesondert abgerechnet, da meist mehrere Wimpern und gegebenenfalls mehrere Sitzungen zur vollständigen Sanierung erforderlich sind. Die Abrechnung je Sitzung berücksichtigt, dass die Anzahl der in einer Sitzung behandelten Wimpern variieren kann, ohne dass dies die Zahl der abrechenbaren Sitzungen verändert.

Gebühren und Steigerungssatz

67 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,91 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,99 €
Höchstsatz3,5-fach13,69 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1323

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1323?

Die GOÄ-Ziffer 1323 steht für „Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1323?

Die GOÄ-Ziffer 1323 ist mit 67 Punkten bewertet; das entspricht 3,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1323 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1323?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1323 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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