GOÄ-Ziffer 1332: Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem…

Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel

Die GOÄ-Ziffer 1332 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1332 erfasst die Korrektur einer Schielstellung durch operativen Eingriff an einem schrägen Augenmuskel. Sie wird bei Schielformen angewendet, die durch eine Fehlfunktion der schrägen Augenmuskeln, Musculus obliquus superior oder inferior, verursacht sind und eine operative Schwächung oder Stärkung dieses Muskels erfordern, etwa bei vertikalen oder torsionalen Schielabweichungen. Die Leistung deckt den Eingriff an genau einem schrägen Augenmuskel ab und ist strukturell das Pendant zu Ziffer 1330 für die geraden Augenmuskeln. Werden zusätzlich weitere schräge Muskeln operiert, ist hierfür Ziffer 1333 neben Ziffer 1332 zu berechnen; die Operation gerader Augenmuskeln ist getrennt nach den Ziffern 1330/1331 abzurechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatz2,3-fach148,81 €
Höchstsatz3,5-fach226,45 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1332

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1332?

Die GOÄ-Ziffer 1332 steht für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1332?

Die GOÄ-Ziffer 1332 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1332 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1332?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1332 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.