GOÄ-Ziffer 1405: Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter…
Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld
Die GOÄ-Ziffer 1405 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 63 Punkten bewertet; das entspricht 3,67 € beim einfachen und 8,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1405 bildet die sprachaudiometrische Kontrolluntersuchung eines bereits angepassten Hörgeräts im freien Schallfeld ab, also nicht über Kopfhörer, sondern über Lautsprecher im Raum, wodurch die reale Höralltagssituation mit Gerät abgebildet wird. Sie wird angewendet, wenn nach erfolgter Hörgeräteanpassung überprüft werden soll, ob das Sprachverstehen mit dem Gerät ausreichend verbessert ist, etwa im Rahmen der Anpasskontrolle durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt oder zur Erfolgskontrolle nach Neuversorgung. Im Unterschied zur Ziffer 1404, die den unversorgten Hörverlust und Diskriminationsverlust ermittelt, betrifft 1405 ausschließlich die Situation mit bereits eingesetztem Hörgerät und dient damit der Qualitätssicherung der Versorgung, nicht der Erstdiagnostik des Hörverlusts.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,67 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 8,44 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 12,84 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1405
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1405?
Die GOÄ-Ziffer 1405 steht für „Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1405?
Die GOÄ-Ziffer 1405 ist mit 63 Punkten bewertet; das entspricht 3,67 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1405 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1405?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1405 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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