GOÄ-Ziffer 1469: Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen…
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
Die GOÄ-Ziffer 1469 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die Keilbeinhöhlenoperation oder die Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus ab, also einen endonasalen Eingriff an einer dieser beiden hinteren Nasennebenhöhlengruppen. Angewendet wird sie bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen der Keilbeinhöhle oder der Siebbeinzellen, etwa im Rahmen einer Pansinusitis oder isolierten Sphenoiditis beziehungsweise Ethmoiditis, wenn eine konservative Behandlung nicht ausreicht und die betroffenen Zellen operativ eröffnet und ausgeräumt werden müssen. Der endonasale Zugang unterscheidet die Leistung von äußeren Zugangswegen. Abzugrenzen ist sie von Nummer 1470, die dieselbe Operation beschreibt, jedoch einschließlich der teilweisen oder vollständigen Abtragung einer weiteren, in der Legende benannten Struktur, wodurch sich der operative Umfang gegenüber der einfachen Ausräumung nach Nummer 1469 erweitert.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 74,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 113,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1466 – Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie)…
- GOÄ 1467 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus…
- GOÄ 1468 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
- GOÄ 1470 – Keilbei nhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der…
- GOÄ 1471 – Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der…
- GOÄ 1472 – Anbohrung der Stirnhöhle von außen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1469
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1469?
Die GOÄ-Ziffer 1469 steht für „Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1469?
Die GOÄ-Ziffer 1469 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1469 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1469?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1469 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.