GOÄ-Ziffer 1741: Phimoseoperation
Phimoseoperation
Die GOÄ-Ziffer 1741 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phimoseoperation“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Phimoseoperation erfasst den operativen Eingriff zur Behebung einer Vorhautverengung, klassischerweise die Zirkumzision. Angewendet wird sie bei einer Phimose, die zu rezidivierenden Entzündungen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder Miktionsbeschwerden durch Ballonierung der Vorhaut führt, sowie in Fällen, in denen konservative Maßnahmen wie eine Vorhautdehnung keinen ausreichenden Erfolg gebracht haben. Die Leistung umfasst die operative Entfernung beziehungsweise Erweiterung der verengten Vorhaut zur dauerhaften Beseitigung der Enge. Von der Durchtrennung eines verkürzten Frenulums nach Nummer 1742 ist sie zu unterscheiden, da dort nicht die Vorhautenge, sondern das Frenulum selbst Ursache der Beschwerden ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 21,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 49,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 75,50 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 1739 – Unblutige Beseiti gung einer Paraphimose und/oder Lösung einer…
- GOÄ 1740 – Operative Beseitigung einer Paraphimose
- GOÄ 1742 – Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1741
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1741?
Die GOÄ-Ziffer 1741 steht für „Phimoseoperation“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1741?
Die GOÄ-Ziffer 1741 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1741 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1741?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1741 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.