GOÄ-Ziffer 1778: Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral
Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral
Die GOÄ-Ziffer 1778 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die operative Entfernung eines Prostataadenoms, wobei ausdrücklich auch der transurethrale Zugangsweg eingeschlossen ist. Angewendet wird die Leistung bei gutartiger Prostatavergrößerung mit ausgeprägter Symptomatik, wenn das adenomatös vergrößerte Gewebe operativ, sei es offen-operativ oder über die Harnröhre, aus der Prostatakapsel enukleiert bzw. entfernt wird. Im Unterschied zur Elektro- oder Kryoresektion nach Ziffer 1777, die eine abtragende bzw. verödende Technik beschreibt, erfasst diese Ziffer die operative Entfernung des Adenomgewebes als solche. Von der totalen Prostataentfernung mit Samenblasen (Ziffer 1779) unterscheidet sich der Eingriff dadurch, dass hier nur das gutartige Adenom, nicht die gesamte Drüse mit umliegenden Strukturen entfernt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1778
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1778?
Die GOÄ-Ziffer 1778 steht für „Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1778?
Die GOÄ-Ziffer 1778 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1778 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1778?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1778 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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