GOÄ-Ziffer 1805: Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion
Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion
Die GOÄ-Ziffer 1805 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1805 vergütet die operative Behandlung einer Harnblasengeschwulst mittels Teilresektion der Harnblase. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Blasentumor nicht mehr endoskopisch-transurethral, etwa nach Nummer 1803, behandelt werden kann, aber auch keine vollständige Entfernung der Blase erfordert, sondern durch operative Entfernung des betroffenen Blasenanteils saniert werden kann. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Resektion des tumortragenden Blasenabschnitts und den Wiederverschluss der Blase. Sie stellt eine organerhaltende Alternative zur totalen Blasenentfernung dar und ist von der erweiterten Variante nach Nummer 1806 abzugrenzen, bei der die Teilresektion zusätzlich mit einer Harnleiterverpflanzung verbunden ist, wenn der Tumor auch die Harnleitermündung betrifft.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1805
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1805?
Die GOÄ-Ziffer 1805 steht für „Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1805?
Die GOÄ-Ziffer 1805 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1805 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1805?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1805 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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