GOÄ-Ziffer 1830: Operative Freilegung einer Niere – gegebenenfalls mit…

Operative Freilegung einer Niere – gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses

Die GOÄ-Ziffer 1830 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Freilegung einer Niere – gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die operative Freilegung einer Niere nach Ziffer 1830 umfasst den chirurgischen Zugang zur Niere, gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses. Angewendet wird sie als Basiszugang bei diagnostischer Klärung unklarer Nierenbefunde, etwa zur Biopsieentnahme, zur Punktion von Zysten oder Abszessen, oder als vorbereitender Schritt für weiterführende Eingriffe an der Niere. Die eingeschlossenen Zusatzmaßnahmen Gewebeentnahme, Punktion und Abszesseröffnung werden im Rahmen dieser Freilegung mit abgegolten, sofern sie im selben Eingriff erfolgen. Von der isolierten Abszesseröffnung nach Nummer 1826 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass hier die vollständige operative Freilegung der Niere im Vordergrund steht und die Abszessbehandlung nur eine mögliche Begleitmaßnahme darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatz2,3-fach148,81 €
Höchstsatz3,5-fach226,45 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1830

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1830?

Die GOÄ-Ziffer 1830 steht für „Operative Freilegung einer Niere – gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1830?

Die GOÄ-Ziffer 1830 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1830 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1830?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1830 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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