GOÄ-Ziffer 2063: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
Die GOÄ-Ziffer 2063 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 126 Punkten bewertet; das entspricht 7,34 € beim einfachen und 16,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die Entfernung einer nach Nummer 2062 eingebrachten Drahtstiftung, also einer Fixierung mehrerer kleiner Gelenke oder einer Stiftung an Daumenbasis, Mittelhand oder Mittelfuß. Sie wird angewendet, wenn nach abgeschlossener knöcherner Konsolidierung das zuvor eingebrachte, umfangreichere Drahtmaterial in einem eigenständigen Folgeeingriff entfernt wird. Wegen der größeren Zahl fixierter Strukturen beziehungsweise der anatomisch anspruchsvolleren Lage an Daumenbasis, Mittelhand oder Mittelfuß ist der Entfernungsaufwand höher als bei der Entfernung einer einfachen Einzelgelenkstiftung nach Nummer 2061, von der sich diese Ziffer entsprechend abgrenzt. Die Leistung setzt voraus, dass zuvor tatsächlich eine Stiftung nach Nummer 2062 erfolgt ist, und wird je Entfernungseingriff angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,34 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 25,69 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2063
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2063?
Die GOÄ-Ziffer 2063 steht für „Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2063?
Die GOÄ-Ziffer 2063 ist mit 126 Punkten bewertet; das entspricht 7,34 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2063 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2063?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2063 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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