GOÄ-Ziffer 2148: Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie…
Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik
Die GOÄ-Ziffer 2148 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie einschließlich der Pfannendachplastik ab. Sie wird angewendet bei unzureichender knöcherner Überdachung des Hüftkopfes, etwa infolge angeborener Hüftdysplasie oder erworbener Deformitäten, wenn durch eine gezielte Durchtrennung und Umstellung des Beckenknochens (Osteotomie) die Hüftpfanne so verlagert oder erweitert wird, dass der Hüftkopf ausreichend knöchern gefasst und die Lastübertragung verbessert wird. Die Leistung umfasst sowohl die operative Osteotomie am Becken als auch die Formung beziehungsweise Vergrößerung des Pfannendachs, etwa zur Vorbeugung einer frühzeitigen Hüftarthrose. Sie ist von 2149 abzugrenzen, die den Ersatz von Hüftkopf oder Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate betrifft, während 2148 eine gelenkerhaltende, umstellende Operation ohne Fremdmaterial-Ersatz beschreibt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 122,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 281,52 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 428,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2148
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2148?
Die GOÄ-Ziffer 2148 steht für „Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie – auch Pfannendachplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2148?
Die GOÄ-Ziffer 2148 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2148 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2148?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2148 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.