GOÄ-Ziffer 2291: Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der…

Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose

Die GOÄ-Ziffer 2291 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 920 Punkten bewertet; das entspricht 53,62 € beim einfachen und 123,33 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose ab. Sie wird angewendet, wenn zur Unterstützung der Korrektur einer Wirbelsäulenverkrümmung oder zur Anregung der knöchernen Heilung bei ausgebliebener Frakturheilung ein elektrischer Stimulator operativ implantiert wird, der durch elektrische Reize das Knochenwachstum beziehungsweise die knöcherne Durchbauung fördern soll. Die Leistung ist auf diese beiden Indikationen – Skoliosebehandlung und Pseudarthrose – beschränkt und beschreibt ausschließlich das operative Einbringen des Stimulators, unabhängig davon, ob dieser im Zusammenhang mit einer Spondylodese nach den Nummern 2286 oder 2287 oder mit einer sonstigen Behandlung einer Pseudarthrose eingesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

920 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,62 €
Regelhöchstsatz2,3-fach123,33 €
Höchstsatz3,5-fach187,67 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2291

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2291?

Die GOÄ-Ziffer 2291 steht für „Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2291?

Die GOÄ-Ziffer 2291 ist mit 920 Punkten bewertet; das entspricht 53,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2291 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,33 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2291?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2291 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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