GOÄ-Ziffer 2380: Überpflanzung von Epidermisstücken
Überpflanzung von Epidermisstücken
Die GOÄ-Ziffer 2380 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 310 Punkten bewertet; das entspricht 18,07 € beim einfachen und 41,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Transplantation kleiner Epidermisstücke, also dünnster Hautschichten ohne tieferliegende Hautanteile, zur Deckung eines Hautdefekts. Angewendet wird sie bei oberflächlichen Wunden oder Defekten, die durch Übertragung kleiner Hautpartikel zur Förderung der Wundheilung und Epithelialisierung versorgt werden, häufig bei chronischen Wunden, Ulzera oder kleinflächigen Defekten, bei denen eine vollständige Spalthaut- oder Vollhauttransplantation nicht erforderlich ist. Die Leistung beschränkt sich auf die oberflächliche Epidermisschicht und stellt damit die einfachste Form der Hauttransplantation dar. Von der Spalthauttransplantation nach Ziffer 2382 und der Vollhauttransplantation nach Ziffer 2383 unterscheidet sie sich durch die geringere Schichtdicke des übertragenen Gewebes und den geringeren operativen Aufwand.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 18,07 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 41,56 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 63,25 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2381 – Einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2382 – Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- GOÄ 2383 – Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer Versorgung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2380
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2380?
Die GOÄ-Ziffer 2380 steht für „Überpflanzung von Epidermisstücken“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2380?
Die GOÄ-Ziffer 2380 ist mit 310 Punkten bewertet; das entspricht 18,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2380 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 41,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2380?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2380 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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