GOÄ-Ziffer 2385: Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder…
Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle
Die GOÄ-Ziffer 2385 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Transplantation eines haartragenden Hautimplantates, etwa im Rahmen einer Haartransplantation, oder eines Dermafett-Transplantates, bei dem Haut- und Fettgewebe gemeinsam übertragen werden, jeweils einschließlich der plastischen Versorgung der Entnahmestelle. Angewendet wird sie bei Defekten, die zusätzlich zur Hautdeckung ein voluminöses oder haartragendes Gewebe benötigen, etwa zur Deckung von Weichteildefekten mit Volumenverlust oder zur Wiederherstellung behaarter Kopfhautareale nach Verletzung oder Operation. Die Leistung umfasst sowohl die Entnahme des Transplantats als auch dessen Einbringen und die operative Versorgung der entstandenen Entnahmestelle. Von der reinen Vollhauttransplantation nach Ziffer 2383 unterscheidet sich diese Ziffer durch die zusätzliche Übertragung von Fettgewebe beziehungsweise die Berücksichtigung der Haarfollikel.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 69,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 160,86 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 244,79 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2382 – Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- GOÄ 2383 – Vollhauttransplantation – auch einschließlich plastischer Versorgung…
- GOÄ 2384 – Knorpeltransplantation (z. B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)
- GOÄ 2386 – Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung…
- GOÄ 2390 – Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes…
- GOÄ 2391 – Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2385
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2385?
Die GOÄ-Ziffer 2385 steht für „Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2385?
Die GOÄ-Ziffer 2385 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2385 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2385?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2385 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.