GOÄ-Ziffer 2500: Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels
Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels
Die GOÄ-Ziffer 2500 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2500 beschreibt die Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels, also die operative Anhebung eingedrückter, aber nicht offen verletzter Schädelknochenanteile nach traumatischer Impression. Angewendet wird sie bei geschlossenen Schädelbrüchen, bei denen Knochenfragmente nach innen verlagert sind und operativ in ihre ursprüngliche Position zurückgebracht werden, ohne dass die Kopfschwarte offen verletzt oder Knochenstücke disloziert und reimplantiert werden müssen. Sie ist von der Operation einer offenen Impressions- oder Splitterfraktur abzugrenzen, bei der laut Legende zusätzlich die Reimplantation von Knochenstücken eingeschlossen ist und die einen höheren operativen Aufwand infolge der Wundoffenheit und Fragmentversorgung darstellt. 2500 setzt somit den geschlossenen, einfacheren Fall der Impressionsfrakturhebung voraus.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2500
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2500?
Die GOÄ-Ziffer 2500 steht für „Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2500?
Die GOÄ-Ziffer 2500 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2500 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2500?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2500 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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