GOÄ-Ziffer 2563: Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der…

Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis

Die GOÄ-Ziffer 2563 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen und 309,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2563 beschreibt die Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis. Angewendet wird sie bei gezielten neurochirurgischen Eingriffen an Hirnnerven im Bereich der Schädelbasis, etwa bei der operativen Durchtrennung eines Nervenastes zur Behandlung therapieresistenter neuralgiformer Schmerzsyndrome, wenn eine Durchtrennung oder gezielte Zerstörung des betroffenen Nerven an seiner Austrittsstelle aus der Schädelbasis erfolgt. Die Ziffer erfasst damit einen peripheren Eingriff an einem einzelnen Hirnnerven und ist von Ziffer 2537 abzugrenzen, die die Durchschneidung zentraler Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata betrifft, sowie von Ziffer 2564, welche die offene Durchtrennung von Nerven am Rückenmark beschreibt. Maßgeblich für 2563 ist die anatomische Lage des betroffenen Nerven an der Schädelbasis.

Gebühren und Steigerungssatz

2310 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,64 €
Regelhöchstsatz2,3-fach309,67 €
Höchstsatz3,5-fach471,24 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2563

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2563?

Die GOÄ-Ziffer 2563 steht für „Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2563?

Die GOÄ-Ziffer 2563 ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2563 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 309,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2563?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2563 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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