GOÄ-Ziffer 2571: Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda…
Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluß einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele
Die GOÄ-Ziffer 2571 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluß einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2650 Punkten bewertet; das entspricht 154,46 € beim einfachen und 355,26 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina, den Verschluss einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder die Operation einer verwandten Fehlbildung. Angewendet wird sie bei angeborenen Fehlbildungen des Rückenmarks oder der Cauda equina, insbesondere beim operativen Verschluss einer offenen Myelomeningozele unmittelbar nach der Geburt, um freiliegendes neurales Gewebe zu bedecken und einer aufsteigenden Infektion vorzubeugen. Die Ziffer bildet den grundlegenden operativen Verschluss beziehungsweise die Korrektur der Fehlbildung ab. Von Ziffer 2572 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort zusätzlich eine plastische Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder eine Faszienplastik erfolgt, während 2571 den Eingriff ohne diesen erweiterten rekonstruktiven Aufwand beschreibt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 154,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 355,26 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 540,61 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2571
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2571?
Die GOÄ-Ziffer 2571 steht für „Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluß einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2571?
Die GOÄ-Ziffer 2571 ist mit 2650 Punkten bewertet; das entspricht 154,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2571 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 355,26 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2571?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2571 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.