GOÄ-Ziffer 280: Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder…
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer
Die GOÄ-Ziffer 280 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen und 44,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Berechnet wird die Transfusion der ersten Blutkonserve, auch von Frischblut, oder des ersten Blutbestandteilpräparats in einer Behandlungssitzung, einschließlich der Identitätssicherung im AB0-System (Bedside-Test) unmittelbar vor der Transfusion. Die Ziffer kommt bei der erstmaligen Übertragung eines Blutprodukts zur Anwendung, etwa von Erythrozytenkonzentrat, Thrombozytenkonzentrat oder Frischplasma, und deckt neben der eigentlichen Transfusion die vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung am Patientenbett ab. Ausdrücklich ausgenommen ist nach der amtlichen Bestimmung die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten; solche Infusionen sind nicht nach dieser Nummer, sondern gesondert abzurechnen. Für jede weitere Konserve im Anschluss an die erste ist stattdessen die entsprechende Folgeziffer anzusetzen. Bei Neugeborenen gilt an dieser Stelle die eigene Ziffer für die erste Transfusion.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,23 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 44,23 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 67,31 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 280 berechnungsfähig
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 280
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 280?
Die GOÄ-Ziffer 280 steht für „Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 280?
Die GOÄ-Ziffer 280 ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 280 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 44,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 280?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.