GOÄ-Ziffer 2834: Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der…

Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der Nieren, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2834 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der Nieren, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2834 erfasst operative Eingriffe an einem oder mehreren Gefäßen der Nieren, sofern diese als selbständige Leistung erbracht werden. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Nierengefäß, etwa im Rahmen einer gefäßchirurgischen Maßnahme, eigenständig operiert wird und dieser Eingriff nicht bereits als unselbständiger Teil einer anderen, umfassenderen Operation abgegolten ist. Die Formulierung als selbständige Leistung stellt klar, dass die Ziffer nur dann gesondert berechnet werden kann, wenn der Gefäßeingriff eine eigenständige operative Zielsetzung verfolgt und nicht lediglich technischer Nebenschritt einer anderen Operation an der Niere oder umliegenden Strukturen ist. Sie ist von der spezifischeren Ziffer 2838 abzugrenzen, die die rekonstruktive Operation einer Nierenarterie als eigene, im Detail beschriebene Leistung erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach198,42 €
Höchstsatz3,5-fach301,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2834

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2834?

Die GOÄ-Ziffer 2834 steht für „Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der Nieren, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2834?

Die GOÄ-Ziffer 2834 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2834 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2834?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2834 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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