GOÄ-Ziffer 2883: Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und…

Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste

Die GOÄ-Ziffer 2883 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2883 beschreibt die Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste. Die Crossektomie bezeichnet die operative Absetzung der Stammvene an ihrer Mündungsstelle in das tiefe Venensystem, kombiniert mit der Entfernung mehrerer von ihr abgehender Seitenastvenen. Die Ziffer kommt zur Anwendung, wenn entweder die große oder die kleine Rosenvene wegen einer Stammveneninsuffizienz operativ behandelt wird und dabei nicht nur der Stamm selbst, sondern auch mehrere Seitenäste mitentfernt werden. Sie stellt damit eine umfassendere Leistung als die einfache Varizenexhairese dar, da sie die gezielte Unterbindung am venösen Übergang sowie die Entfernung mehrerer Seitenäste in einem Eingriff kombiniert, und ist entsprechend von den vorangehenden Ziffern zur reinen Exhairese abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach160,86 €
Höchstsatz3,5-fach244,79 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2883

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2883?

Die GOÄ-Ziffer 2883 steht für „Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2883?

Die GOÄ-Ziffer 2883 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2883 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2883?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2883 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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