GOÄ-Ziffer 2901: Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose

Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose

Die GOÄ-Ziffer 2901 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2901 erfasst die operative Behandlung des portalen Hochdrucks durch Anlage einer venösen Anastomose, also eine klassische Shuntoperation, etwa in Form eines portokavalen, splenorenalen oder mesenterikokavalen Shunts. Dabei wird eine direkte Verbindung zwischen dem Pfortadersystem und dem systemischen venösen Kreislauf geschaffen, um den erhöhten Druck im Pfortaderkreislauf zu senken und dadurch das Risiko einer Varizenblutung, etwa aus Ösophagus- oder Fundusvarizen, bei Patienten mit fortgeschrittener portaler Hypertension zu vermindern. Die Ziffer wird angesetzt, wenn ausschließlich die Anastomose ohne zusätzliche Arterialisationsmaßnahme durchgeführt wird. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 2900 (Behandlung durch reine Dissektion ohne Anastomose) sowie von Ziffer 2902, bei der dieselbe Anastomose zusätzlich mit einer Arterialisation kombiniert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach496,02 €
Höchstsatz3,5-fach754,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2901

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2901?

Die GOÄ-Ziffer 2901 steht für „Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2901?

Die GOÄ-Ziffer 2901 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2901 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2901?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2901 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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