GOÄ-Ziffer 2995: Lob- oder Pneumonektomie

Lob- oder Pneumonektomie

Die GOÄ-Ziffer 2995 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lob- oder Pneumonektomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2995 vergütet die Lob- oder Pneumonektomie, also die operative Entfernung eines ganzen Lungenlappens oder einer gesamten Lunge. Angewendet wird sie bei Erkrankungen, die eine vollständige Entfernung eines Lappens oder des gesamten Organs erforderlich machen, etwa bei ausgedehnten Tumoren oder schweren strukturellen Lungenschäden, bei denen eine kleinere, organsparende Resektion nicht ausreicht. Die Leistung erfasst sowohl die Lobektomie als auch die Pneumonektomie unter einer gemeinsamen Ziffer, unabhängig davon, ob ein einzelner Lappen oder die ganze Lunge entfernt wird. Von der Ziffer 2994 grenzt sie sich durch den deutlich größeren anatomischen Umfang der Resektion ab, von der Ziffer 2999 dadurch, dass dort zusätzlich intraperikardiale Gefäßversorgung und Lymphknotenausräumung mit erfasst sind.

Gebühren und Steigerungssatz

3140 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach183,02 €
Regelhöchstsatz2,3-fach420,95 €
Höchstsatz3,5-fach640,57 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2995

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2995?

Die GOÄ-Ziffer 2995 steht für „Lob- oder Pneumonektomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2995?

Die GOÄ-Ziffer 2995 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2995 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2995?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2995 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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