GOÄ-Ziffer 3127: Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind

Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind

Die GOÄ-Ziffer 3127 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen und 670,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die extrapleurale operative Korrektur einer Speiseroehrenatresie beim Kleinkind, also die operative Behandlung einer angeborenen Unterbrechung der Speiseroehre bei einem Saeugling oder Kleinkind ueber einen Zugangsweg, der die Brustfellhoehle selbst nicht eroeffnet. Der Eingriff kommt bei Neugeborenen oder Kleinkindern mit dieser angeborenen Fehlbildung zur Anwendung, bei der die beiden Speiseroehrenenden operativ zusammengefuehrt beziehungsweise rekonstruiert werden muessen, haeufig verbunden mit dem Verschluss einer begleitenden Fehlverbindung zur Luftroehre. Die ausdrueckliche Bezeichnung als extrapleural grenzt den operativen Zugangsweg von einem transpleuralen Vorgehen ab und kennzeichnet damit eine bestimmte, das Brustfell schonende Operationstechnik bei dieser spezifischen kinderchirurgischen Indikation.

Gebühren und Steigerungssatz

5000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach291,44 €
Regelhöchstsatz2,3-fach670,31 €
Höchstsatz3,5-fach1.020,04 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3127

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3127?

Die GOÄ-Ziffer 3127 steht für „Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3127?

Die GOÄ-Ziffer 3127 ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3127 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 670,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3127?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3127 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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