GOÄ-Ziffer 3166: Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen)…

Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums

Die GOÄ-Ziffer 3166 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Beseitigung von Atresien, Stenosen einschliesslich Septen sowie Divertikeln des Jejunums oder des Ileums. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Bereich des mittleren oder unteren Duenndarms angeborene Verschluesse, Einengungen oder Divertikel operativ korrigiert werden muessen, etwa bei angeborenen Duenndarmatresien, die eine Durchtrennung von Septen, eine Resektion des betroffenen Abschnitts oder die Versorgung eines Divertikels erfordern. Wie bei Ziffer 3165 handelt es sich vorwiegend um kinderchirurgische Eingriffe zur Wiederherstellung der Darmpassage. Die Abgrenzung zu Ziffer 3165 erfolgt allein anhand der betroffenen Darmabschnitte: waehrend 3165 das Duodenum betrifft, deckt diese Ziffer die weiter distal gelegenen Abschnitte Jejunum und Ileum ab.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach402,18 €
Höchstsatz3,5-fach612,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3166

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3166?

Die GOÄ-Ziffer 3166 steht für „Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3166?

Die GOÄ-Ziffer 3166 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3166 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3166?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3166 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.