GOÄ-Ziffer 317: Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich…

Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich Douglaspunktion

Die GOÄ-Ziffer 317 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich Douglaspunktion“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (III. Punktionen)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 46,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Punktion eines Adnextumors, auch einschließlich einer dabei durchgeführten Douglaspunktion. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine tastbare oder bildgebend nachgewiesene Geschwulst im Bereich der Adnexe – also der Eierstöcke oder Eileiter – punktiert wird, um Flüssigkeit oder Gewebematerial zur weiteren Diagnostik zu gewinnen, etwa bei einer Zyste oder einem sonstigen Adnexbefund. Da die Douglaspunktion hier ausdrücklich eingeschlossen ist, wird sie nicht zusätzlich nach der eigenen Ziffer für die alleinige Douglasraumpunktion berechnet, wenn beide im selben Zusammenhang erfolgen. Die Leistung deckt damit sowohl den Zugang über den Douglasraum als auch die eigentliche Punktion des Tumors ab. Erfolgt ausschließlich eine Punktion des Douglasraums ohne Bezug zu einem Adnextumor, ist stattdessen die spezielle Ziffer für die Douglaspunktion anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach46,92 €
Höchstsatz3,5-fach71,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 317

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 317?

Die GOÄ-Ziffer 317 steht für „Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich Douglaspunktion“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 317?

Die GOÄ-Ziffer 317 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 317 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 46,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 317?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 317 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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