GOÄ-Ziffer 3170: Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie
Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie
Die GOÄ-Ziffer 3170 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die Kolektomie, auch subtotal, mit Ileostomie. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein grosser Teil oder nahezu das gesamte Kolon operativ entfernt werden muss, etwa bei ausgedehnten entzuendlichen Darmerkrankungen oder ausgedehnten Tumorerkrankungen, und im selben Eingriff eine Ileostomie, also eine kuenstliche Ausleitung des Duenndarms an der Bauchdecke, angelegt wird, weil eine unmittelbare Wiederherstellung der Darmkontinuitaet nicht sinnvoll oder moeglich ist. Im Vergleich zur Teilresektion des Kolons nach Ziffer 3169 handelt es sich um einen deutlich groesseren Eingriff hinsichtlich der entfernten Darmmenge, verbunden mit der zusaetzlichen Anlage einer Ileostomie anstelle einer primaeren Anastomose. Die Subtotalitaet des Eingriffs ist dabei ausdruecklich mit erfasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 306,01 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 703,82 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.071,03 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3170
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3170?
Die GOÄ-Ziffer 3170 steht für „Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3170?
Die GOÄ-Ziffer 3170 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3170 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3170?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3170 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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