GOÄ-Ziffer 3197: Resektion des ganzen Pankreas
Resektion des ganzen Pankreas
Die GOÄ-Ziffer 3197 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion des ganzen Pankreas“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3197 beschreibt die Resektion des ganzen Pankreas, also die vollstaendige operative Entfernung der Bauchspeicheldruese. Sie wird angewendet bei ausgedehnten, das gesamte Organ betreffenden Erkrankungen, etwa multizentrischen Tumoren oder schwersten entzuendlichen Veraenderungen, bei denen eine Teilresektion nicht ausreicht. Die Leistung umfasst die operative Freilegung und vollstaendige Entfernung des Pankreas mit Versorgung der umliegenden Strukturen. Im Unterschied zu den Teilresektionen von Kopf- oder Schwanzanteil nach den Ziffern 3195 und 3196 wird hier das gesamte Organ entfernt, was den vollstaendigen Verlust der exokrinen und endokrinen Pankreasfunktion zur Folge hat und den hoeheren operativen Aufwand dieser Ziffer begruendet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 269,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 619,37 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 942,52 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3194 – Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch…
- GOÄ 3195 – Resektion des Kopfteils vom Pankreas
- GOÄ 3196 – Resektion des Schwanzteils vom Pankreas
- GOÄ 3198 – Pankreoduodenektomie (z. B. nach Whipple)
- GOÄ 3199 – Milzexstirpation
- GOÄ 3200 – Appendektomie
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3197
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3197?
Die GOÄ-Ziffer 3197 steht für „Resektion des ganzen Pankreas“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3197?
Die GOÄ-Ziffer 3197 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3197 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3197?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3197 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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