GOÄ-Ziffer 3206: Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung…

Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel)

Die GOÄ-Ziffer 3206 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen und 301,64 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3206 beschreibt die Enterostomie, auch einschliesslich Katheterfistelung, mit den Beispielen Kolostomie und Transversumfistel. Sie wird angewendet, wenn ein Darmabschnitt operativ nach aussen auf die Bauchdecke ausgeleitet werden muss, um den Darminhalt vorübergehend oder dauerhaft nach aussen abzuleiten, etwa zur Entlastung eines Darmverschlusses oder zum Schutz einer weiter distal gelegenen Naht. Die Leistung umfasst die operative Freilegung des betroffenen Darmabschnitts, dessen Ausleitung durch die Bauchdecke sowie die Fixierung als Stoma oder Katheterfistel. Sie deckt damit Ausleitungen sowohl des Dickdarms, etwa als Kolostomie, als auch als Transversumfistel ab und unterscheidet sich vom endstaendigen Anus praeter nach Ziffer 3207 in der jeweiligen Ausfuehrungsform.

Gebühren und Steigerungssatz

2250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach131,15 €
Regelhöchstsatz2,3-fach301,64 €
Höchstsatz3,5-fach459,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3206

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3206?

Die GOÄ-Ziffer 3206 steht für „Enterostomie – auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3206?

Die GOÄ-Ziffer 3206 ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3206 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 301,64 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3206?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3206 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.