GOÄ-Ziffer 3233: Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit…

Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt

Die GOÄ-Ziffer 3233 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen und 375,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Rektumexstirpation, also die vollstaendige operative Entfernung des Mastdarms, bei Zugang vom After aus, auch mit zusaetzlichem Kreuzbeinschnitt. Angewendet wird diese Ziffer bei bösartigen oder anders nicht beherrschbaren Erkrankungen des Rektums, bei denen das gesamte Organ entfernt werden muss und der Zugang primaer perineal beziehungsweise transanal erfolgt, gegebenenfalls erweitert durch einen sakralen Zugangsweg (Kreuzbeinschnitt) zur besseren Darstellung der hoeher gelegenen Anteile. Die Leistung umfasst die vollstaendige Mobilisation und Entfernung des Rektums samt Analkanal von diesem Zugang aus sowie den Wundverschluss. Sie ist von der kombinierten Rektumexstirpation mit Laparotomie nach Nummer 3235 abzugrenzen, bei der zusaetzlich die Bauchhoehle eroeffnet wird, um das Organ auch von abdominal zu mobilisieren.

Gebühren und Steigerungssatz

2800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach163,20 €
Regelhöchstsatz2,3-fach375,36 €
Höchstsatz3,5-fach571,20 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3233

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3233?

Die GOÄ-Ziffer 3233 steht für „Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus – auch mit Kreuzbeinschnitt“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3233?

Die GOÄ-Ziffer 3233 ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3233 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 375,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3233?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3233 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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