GOÄ-Ziffer 3287: Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der…

Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der Gastroschisis beim Neugeborenen oder Kleinkind

Die GOÄ-Ziffer 3287 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der Gastroschisis beim Neugeborenen oder Kleinkind“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XV. Hernienchirurgie)). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3287 erfasst die operative Korrektur einer Omphalozele (Nabelschnurbruch) oder einer Gastroschisis bei Neugeborenen oder Kleinkindern. Beide Fehlbildungen betreffen den Verschluss der vorderen Bauchwand, bei dem Bauchorgane außerhalb der Bauchhöhle liegen; die Operation reponiert die Eingeweide und stellt die Bauchdecke wieder her, primär oder gegebenenfalls mehrzeitig. Die Ziffer ist auf diese spezifische neonatologisch-kinderchirurgische Indikation beschränkt und wird unabhängig davon angesetzt, ob es sich um eine Omphalozele mit Bruchsack oder eine Gastroschisis ohne Bruchsack handelt, da beide Fehlbildungsbilder in der Legende gleichrangig genannt werden. Angewendet wird sie ausschließlich bei Neugeborenen oder Kleinkindern und nicht bei vergleichbaren Bauchwanddefekten im Erwachsenenalter.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach335,16 €
Höchstsatz3,5-fach510,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3287

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3287?

Die GOÄ-Ziffer 3287 steht für „Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der Gastroschisis beim Neugeborenen oder Kleinkind“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3287?

Die GOÄ-Ziffer 3287 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3287 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3287?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3287 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.