GOÄ-Ziffer 383: Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)
Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)
Die GOÄ-Ziffer 383 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (V. Impfungen und Testungen)). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 4,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 383 erfasst die kutane Testung, beispielhaft genannt sind die Verfahren von Pirquet und Moro. Es handelt sich um Hauttestverfahren, bei denen Testsubstanz oberflaechlich auf oder in die Haut eingebracht wird, um eine allergische oder immunologische Reaktion sichtbar zu machen. Angewendet wird die Ziffer, wenn eines dieser klassischen kutanen Testverfahren zum Einsatz kommt, etwa im Rahmen einer Tuberkulose- oder Allergiediagnostik mit aelteren, etablierten Testmethoden. Von den spaeter genannten spezifischeren Testarten wie Pricktest, Intrakutantest oder Epikutantest unterscheidet sie sich durch die konkrete Technik nach Pirquet oder Moro; welches Verfahren im Einzelfall gemeint ist, ergibt sich aus der jeweiligen medizinischen Fragestellung und der angewandten Testmethode.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 1,75 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 4,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 6,12 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 383
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 383?
Die GOÄ-Ziffer 383 steht für „Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 383?
Die GOÄ-Ziffer 383 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 383 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 383?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 383 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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