GOÄ-Ziffer 442: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen…

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind

Die GOÄ-Ziffer 442 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 442 vergütet den Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, und honoriert damit den höheren organisatorischen und personellen Aufwand, wenn ein Eingriff dieser Bewertungsklasse ambulant statt stationär erbracht wird. Angewendet wird der Zuschlag zusätzlich zur eigentlichen operativen Leistung, sobald deren Punktzahl in den genannten Bereich fällt. Nach der amtlichen Bestimmung ist der Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere Eingriffe dieser Punktzahlklasse am selben Tag erfolgen. Von den Nummern 443 bis 445 unterscheidet sich 442 ausschließlich durch die zugrunde liegende Punktzahlklasse der operativen Leistung, die gestaffelt nach Schweregrad honoriert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatz2,3-fach53,61 €
Höchstsatz3,5-fach81,58 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 442

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 442?

Die GOÄ-Ziffer 442 steht für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 442?

Die GOÄ-Ziffer 442 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 442 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 442?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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