GOÄ-Ziffer 447: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von…

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

Die GOÄ-Ziffer 447 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen)). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 87,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 447 vergütet den Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind, und stellt damit die höhere Stufe innerhalb der Zuschläge für ambulant erbrachte Anästhesien dar. Sie kommt zum Ansatz, wenn die zugrunde liegende Anästhesieleistung diese Punktzahlgrenze erreicht oder überschreitet, und honoriert den entsprechend gesteigerten Aufwand aufwendigerer ambulanter Anästhesieverfahren. Nach der amtlichen Bestimmung ist der Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig, unabhängig davon, wie viele Anästhesieleistungen dieser Klasse am selben Tag erbracht werden. Von Nummer 446 unterscheidet sich 447 allein durch die höhere Punktzahlgrenze der zugrunde liegenden Anästhesieleistung, ab der der höhere Zuschlag statt des niedrigeren greift.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach87,15 €
Höchstsatz3,5-fach132,62 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 447

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 447?

Die GOÄ-Ziffer 447 steht für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 447?

Die GOÄ-Ziffer 447 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 447 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 87,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 447?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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