GOÄ-Ziffer 472: Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen…

Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer

Die GOÄ-Ziffer 472 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 472 rundet die Gruppe der einzeitigen subarachnoidalen oder peridural(epidural)en Anästhesieverfahren neben 470 und 471 ab und bezeichnet ebenfalls die Einleitung und Überwachung einer einmaligen Injektionsanästhesie in den Subarachnoidal- oder Periduralraum. Sie wird angesetzt, wenn die im amtlichen Text genannte, in dieser Kurzlegende nicht ausgeschriebene Ausführungsvariante der einzeitigen Anästhesie vorliegt und kein Katheter zur wiederholten Applikation gelegt wird. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Punktion und Injektion auch die während der Anästhesie erforderliche Überwachung von Kreislauf und Vitalfunktionen. Abzugrenzen ist Ziffer 472 von den kontinuierlichen, katheterbasierten Verfahren der Ziffern 473 bis 475, die eine wiederholte oder fortlaufende Zufuhr des Anästhetikums über einen liegenden Zugang vorsehen und damit einen höheren Betreuungsaufwand abbilden.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach107,25 €
Höchstsatz3,5-fach163,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 472

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 472?

Die GOÄ-Ziffer 472 steht für „Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 472?

Die GOÄ-Ziffer 472 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 472 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 472?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 472 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.