GOÄ-Ziffer 515: Extensionsbehandlung (z. B. Glissonschlinge)
Extensionsbehandlung (z. B. Glissonschlinge)
Die GOÄ-Ziffer 515 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extensionsbehandlung (z. B. Glissonschlinge)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen)). Sie ist mit 38 Punkten bewertet; das entspricht 2,21 € beim einfachen und 3,98 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 515 beschreibt die Extensionsbehandlung in einfacherer Form, beispielhaft genannt die Anwendung einer Glissonschlinge, die typischerweise zur Zugbehandlung der Halswirbelsaeule eingesetzt wird. Sie kommt zur Anwendung bei Beschwerden im Bereich der Halswirbelsaeule, etwa bei Nervenwurzelreizungen oder degenerativen Veraenderungen, bei denen eine kontrollierte Entlastung der Wirbelsaeule durch Zugkraft therapeutisch sinnvoll ist. Im Unterschied zu Nummer 514 erfolgt hier keine kombinierte Anwendung mit Waermetherapie und Geraetemassage, sondern die reine Extension als eigenstaendige Massnahme. Gegenueber Nummer 516, die groessere Hilfsmittel wie Schraegbett, Extensionstisch oder Perlgeraet voraussetzt, handelt es sich bei der Glissonschlinge um eine einfachere, meist im Sitzen oder Liegen anwendbare Vorrichtung fuer die zervikale Extension.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,21 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 3,98 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 5,53 € |
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- GOÄ 510 – Übungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer Apparate, je…
- GOÄ 514 – Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels…
- GOÄ 516 – Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 515
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 515?
Die GOÄ-Ziffer 515 steht für „Extensionsbehandlung (z. B. Glissonschlinge)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 515?
Die GOÄ-Ziffer 515 ist mit 38 Punkten bewertet; das entspricht 2,21 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 515 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,98 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 515?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 515 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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