GOÄ-Ziffer 5190: Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion

Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion

Die GOÄ-Ziffer 5190 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 31,48 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5190 erfasst die Bauchübersicht in einer Ebene oder Projektion. Sie wird angewendet, wenn eine einfache Übersichtsaufnahme des Abdomens erforderlich ist, etwa bei Verdacht auf einen Ileus, freie Luft, Fremdkörper oder zur Lagekontrolle von Kathetern und Sonden, ohne dass eine mehrdimensionale Darstellung notwendig ist. Die Aufnahme erfolgt in einer einzigen Projektion, üblicherweise im Liegen oder Stehen, und dient einer ersten orientierenden Beurteilung des Bauchraums. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass die Leistung nach Nummer 5190 je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist. Sie grenzt sich von der Ziffer 5191 ab, die bei Bedarf an mehreren Ebenen oder Projektionen angesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz1,8-fach31,48 €
Höchstsatz2,5-fach43,72 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5190

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5190?

Die GOÄ-Ziffer 5190 steht für „Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5190?

Die GOÄ-Ziffer 5190 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5190 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 31,48 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5190?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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