GOÄ-Ziffer 5316: Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie
Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie
Die GOÄ-Ziffer 5316 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 314,75 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 5316 vergütet die Angiokardiographie beider Herzhälften als eine Serie, also die kontrastmittelgestützte röntgenologische Darstellung sowohl der rechten als auch der linken Herzhöhlen im Rahmen einer Herzkatheteruntersuchung. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine kombinierte Darstellung beider Herzhälften zur Beurteilung von Herzfehlern, Klappenfunktion oder Füllungsverhältnissen erforderlich ist, im Unterschied zur isolierten Darstellung nur einer Herzhälfte. Die amtliche Bestimmung beschränkt die Berechnung auf einmal je Sitzung, unabhängig davon, wie viele Serien im Verlauf der Untersuchung angefertigt werden. Werden im Anschluss weitere Serien notwendig, sind diese über die eigenständigen Zuschlagsziffern für zweite bis dritte beziehungsweise weitere Serien zu berechnen, nicht durch mehrfachen Ansatz der 5316.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 174,86 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 314,75 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 437,15 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5316 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
- Neben der Leistung nach Nummer 5316 ist die Leistung nach Nummer 5315 nich t berechnungsfähig
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5290 – Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder…
- GOÄ 5295 – Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
- GOÄ 5298 – Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei…
- GOÄ 5317 – Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistungen nach Nummer…
- GOÄ 5318 – Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt
- GOÄ 5324 – Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5316
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5316?
Die GOÄ-Ziffer 5316 steht für „Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5316?
Die GOÄ-Ziffer 5316 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5316 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 314,75 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5316?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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