GOÄ-Ziffer 5415: Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion…
Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 5415 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 136,39 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5415 erfasst die szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion mit mindestens vier Sichten beziehungsweise Projektionen, insgesamt. Sie dient der nuklearmedizinischen Darstellung der Durchblutung des Lungengewebes und wird typischerweise bei Verdacht auf eine Lungenembolie oder andere Durchblutungsstörungen der Lunge eingesetzt, wobei die Aufnahme aus mehreren Blickrichtungen eine vollständigere Beurteilung der Perfusionsverteilung ermöglicht. Von Nummer 5416, die die Belüftung der Lunge mittels Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube erfasst, unterscheidet sie sich durch den Untersuchungsgegenstand: Perfusion statt Ventilation. Beide Untersuchungen werden häufig ergänzend zueinander eingesetzt, um Durchblutung und Belüftung getrennt zu beurteilen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,77 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 136,39 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 189,42 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5415
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5415?
Die GOÄ-Ziffer 5415 steht für „Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5415?
Die GOÄ-Ziffer 5415 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5415 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 136,39 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5415?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5415 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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