GOÄ-Ziffer 5443: Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder…
Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441 – mit Angabe der Indikation (z. B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese)
Die GOÄ-Ziffer 5443 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441 – mit Angabe der Indikation (z. B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 73,44 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst eine Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441, die unter Angabe der jeweiligen Indikation zu berechnen ist. Sie wird angewendet, wenn im Anschluss an eine Nierenfunktions- oder Perfusionsszintigraphie eine ergänzende Messung erforderlich wird, etwa ein zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Verlaufsuntersuchung, um die Aussagekraft der Basisuntersuchung zu erweitern oder eine spezielle klinische Fragestellung gezielt zu beantworten. Da es sich um eine Zusatzleistung handelt, setzt ihr Ansatz voraus, dass zuvor bereits eine Leistung nach Nummer 5440 oder 5441 erbracht wurde; die konkrete Indikation für die zusätzliche Messung ist in der Rechnung anzugeben, damit die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar bleibt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 40,80 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 73,44 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 102,00 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5443
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5443?
Die GOÄ-Ziffer 5443 steht für „Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441 – mit Angabe der Indikation (z. B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5443?
Die GOÄ-Ziffer 5443 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5443 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 73,44 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5443?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5443 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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