GOÄ-Ziffer 5733: Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik…
Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)
Die GOÄ-Ziffer 5733 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (III. Magnetresonanztomographie)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 83,93 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5733 ist ein Zuschlag fuer die computergesteuerte Analyse von Bilddaten, beispielsweise die Auswertung der Kinetik von Kontrastmittelanreicherungen ueber die Zeit oder eine dreidimensionale Rekonstruktion aus den erhobenen Schnittbildern. Er wird angesetzt, wenn ueber die reine Bildakquisition hinaus eine gesonderte rechnergestuetzte Nachverarbeitung erfolgt, die einen eigenstaendigen diagnostischen Mehrwert liefert, etwa zur Beurteilung von Perfusion oder raeumlicher Ausdehnung eines Befundes. Wie beim Zuschlag 5732 ist auch 5733 ausdruecklich nur mit dem einfachen Gebuehrensatz berechnungsfaehig. Die Ziffer wird stets zusaetzlich zu einer Grundleistung angesetzt, nie isoliert, da sie den Mehraufwand der Nachbearbeitung, nicht die Bildgebung selbst, abbildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 83,93 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 116,58 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 5733 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5733
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5733?
Die GOÄ-Ziffer 5733 steht für „Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5733?
Die GOÄ-Ziffer 5733 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5733 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 83,93 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5733?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.