GOÄ-Ziffer 5805: Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
Die GOÄ-Ziffer 5805 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (IV. Strahlentherapie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5805 vergueter die Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, abgerechnet je Fraktion, also je einzelner Bestrahlungssitzung innerhalb einer Bestrahlungsserie. Sie kommt zum Einsatz, wenn oberflaechennahe Zielvolumina mit Elektronenstrahlung behandelt werden, deren physikalische Eigenschaften eine begrenzte Eindringtiefe und damit eine gezielte Schonung tiefer liegender Strukturen ermoeglichen. Da die Abrechnung je Fraktion erfolgt, wird die Ziffer fuer jede einzelne Bestrahlungssitzung innerhalb des Behandlungszyklus erneut angesetzt, nicht einmalig fuer die gesamte Serie. Die Leistung betrifft die eigentliche Bestrahlungsdurchfuehrung und ist von der vorbereitenden Planung ebenso zu unterscheiden wie von Behandlungen mit anderen Strahlenarten oder -energien, die unter eigenen Ziffern des Kapitels erfasst sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 104,92 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 145,72 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5805
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5805?
Die GOÄ-Ziffer 5805 steht für „Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5805?
Die GOÄ-Ziffer 5805 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5805 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5805?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5805 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.