GOÄ-Ziffer 5836: Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei…

Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion

Die GOÄ-Ziffer 5836 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (IV. Strahlentherapie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5836 vergueter die Bestrahlung mittels Beschleuniger (Linearbeschleuniger) mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern, gegebenenfalls unter Anwendung vorgefertigter, wiederverwendbarer Abschirm- oder Formhilfen. Sie entspricht in ihrer Struktur der Telekobaltziffer 5834, bezieht sich jedoch auf die modernere Beschleunigertechnik als Bestrahlungsquelle. Die Beschraenkung auf bis zu zwei Eintrittsfelder markiert auch hier die Standardkonstellation, waehrend aufwendigere Bestrahlungen mit mehr Feldern oder Grossfeldtechnik ueber den zugehoerigen Zuschlag nach Nummer 5837 abgebildet werden. Die Ziffer wird je Bestrahlungssitzung angesetzt und ist von der Telekobaltbestrahlung ausschliesslich durch die verwendete Geraeteart, den Beschleuniger anstelle des Telekobaltgeraets, zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatz1,8-fach104,92 €
Höchstsatz2,5-fach145,72 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5836

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5836?

Die GOÄ-Ziffer 5836 steht für „Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5836?

Die GOÄ-Ziffer 5836 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5836 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5836?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5836 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.