GOÄ-Ziffer 603: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der…
Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung
Die GOÄ-Ziffer 603 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 12,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 603 erfasst die Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlussdruckmethode, gegebenenfalls einschließlich weiterer damit verbundener Messungen. Die Untersuchung dient der Lungenfunktionsdiagnostik zur Beurteilung des Widerstands in den Atemwegen, etwa bei obstruktiven Atemwegserkrankungen. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass neben der Leistung nach Nummer 603 die Leistung nach Nummer 608 (ruhespirographische Teiluntersuchung) nicht berechnungsfähig ist; wird also eine Resistance-Bestimmung nach Nummer 603 abgerechnet, kann in derselben Sitzung keine zusätzliche Teiluntersuchung nach Nummer 608 angesetzt werden. Von Nummer 604 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass dort die Messung vor und nach Applikation eines Wirkstoffs erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,25 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 12,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 18,38 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung nach Nummer 608 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 603
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 603?
Die GOÄ-Ziffer 603 steht für „Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 603?
Die GOÄ-Ziffer 603 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 603 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 603?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.