GOÄ-Ziffer 653: Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege

Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege

Die GOÄ-Ziffer 653 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 253 Punkten bewertet; das entspricht 14,75 € beim einfachen und 33,92 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 653 beschreibt die elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege, bei der die Herzstromkurve nicht über direkt angeschlossene Kabel, sondern drahtlos per Funkübertragung von einem am Patienten getragenen Sender zu einer Empfangseinheit übermittelt wird. Angewendet wird das Verfahren, wenn der Patient während der EKG-Ableitung nicht ortsfest verkabelt sein darf oder soll, etwa bei Überwachung während Bewegung oder in Situationen, in denen ein direkter Kabelanschluss unpraktikabel ist. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass die Nummern 650 bis 653 nicht nebeneinander berechnungsfähig sind: Wird eine EKG-Untersuchung telemetrisch durchgeführt, kann für dieselbe Untersuchung nicht zusätzlich eine der anderen EKG-Ziffern, etwa das Ruhe- oder Belastungs-EKG, gesondert in Rechnung gestellt werden, da es sich um alternative Erfassungsarten derselben diagnostischen Zielsetzung handelt.

Gebühren und Steigerungssatz

253 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,75 €
Regelhöchstsatz2,3-fach33,92 €
Höchstsatz3,5-fach51,62 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 653

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 653?

Die GOÄ-Ziffer 653 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 653?

Die GOÄ-Ziffer 653 ist mit 253 Punkten bewertet; das entspricht 14,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 653 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,92 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 653?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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