GOÄ-Ziffer 715: Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik…
Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
Die GOÄ-Ziffer 715 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 29,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 715 bildet die Prüfung der kindlichen Entwicklung hinsichtlich Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache und sozialem Verhalten nach standardisierten Skalen ab. Angewendet wird die Leistung, wenn mittels anerkannter Testverfahren der altersgerechte Entwicklungsstand eines Kindes in diesen vier Bereichen systematisch erfasst und beurteilt wird, etwa im Rahmen der Abklärung einer vermuteten Entwicklungsverzögerung oder zur Verlaufsbeurteilung bei bekannten Auffälligkeiten. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass neben Nummer 715 die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht gesondert berechnungsfähig sind, sodass allgemeine Untersuchungs- beziehungsweise neurologische Basisleistungen als in der spezialisierten Entwicklungsprüfung enthalten gelten. Von den funktionsbezogenen Prüfungen nach den Nummern 716 und 717 unterscheidet sich 715 durch ihren breiteren, mehrere Entwicklungsbereiche gleichzeitig standardisiert erfassenden Ansatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 12,82 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 29,49 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 44,87 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 705 – Proktoskopie
- GOÄ 706 – Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder…
- GOÄ 714 – Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie…
- GOÄ 716 – Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Säugling oder…
- GOÄ 717 – Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z. B.…
- GOÄ 718 – Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 715
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 715?
Die GOÄ-Ziffer 715 steht für „Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 715?
Die GOÄ-Ziffer 715 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 715 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 715?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.