GOÄ-Ziffer 807: Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei…

Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen

Die GOÄ-Ziffer 807 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 807 vergütet die Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen, bei der gezielt Bezugs- und Kontaktpersonen wie Eltern, Erziehungsberechtigte oder Betreuungspersonen einbezogen werden. Sie kommt typischerweise zu Beginn einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung zum Einsatz, wenn die betroffene Person aufgrund des Alters oder der Erkrankung selbst keine vollständige oder verlässliche Auskunft über Entwicklung, familiäres Umfeld, Verhaltensauffälligkeiten und Krankheitsverlauf geben kann. Die Leistung umfasst das strukturierte Gespräch mit den Bezugspersonen zur Rekonstruktion der biographischen und psychiatrischen Vorgeschichte als Grundlage für Diagnostik und Behandlungsplanung. Nach der amtlichen Bestimmung ist Ziffer 807 im gesamten Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere Gespräche mit unterschiedlichen Bezugspersonen im selben Behandlungsfall erforderlich werden.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatz2,3-fach53,61 €
Höchstsatz3,5-fach81,58 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 807

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 807?

Die GOÄ-Ziffer 807 steht für „Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 807?

Die GOÄ-Ziffer 807 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 807 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 807?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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