GOÄ-Ziffer 1010: Amnioskopie
Amnioskopie
Die GOÄ-Ziffer 1010 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amnioskopie“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,85 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1010 vergütet die Amnioskopie, also die endoskopische Betrachtung des Fruchtwassers durch die Fruchtblase hindurch über den Gebärmutterhals. Sie kommt in der Schwangerenvorsorge zur Anwendung, wenn die Farbe und Beschaffenheit des Fruchtwassers beurteilt werden soll, etwa zur Einschätzung einer möglichen Gefährdung des Kindes gegen Ende der Schwangerschaft. Die Untersuchung erfolgt ohne Eröffnung der Fruchtblase und ohne Entnahme von Material. Abzugrenzen ist sie von der Amniozentese nach Ziffer 1011, bei der die Fruchtblase punktiert und Fruchtwasser tatsächlich entnommen wird, sowie von der Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie nach Ziffer 1014, die zusätzlich eine fetale Blutentnahme mit pH-Messung über den amnioskopischen Zugang vorsieht und damit über die reine Betrachtung hinausgeht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,63 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 19,85 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 30,21 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1001 – Tokographische Untersuchung
- GOÄ 1002 – Externe kardiotokographische Untersuchung
- GOÄ 1003 – Interne kardiotokographische Untersuchung – gegebenenfalls…
- GOÄ 1011 – Amniozentese – einschließlich Fruchtwasserentnahme
- GOÄ 1012 – Blutentnahme beim Fetus
- GOÄ 1013 – Blutentnahme beim Fetus – einschließlich pH-Messung(en) im Blut
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1010
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1010?
Die GOÄ-Ziffer 1010 steht für „Amnioskopie“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1010?
Die GOÄ-Ziffer 1010 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1010 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,85 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1010?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1010 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.