GOÄ-Ziffer 1011: Amniozentese – einschließlich Fruchtwasserentnahme

Amniozentese – einschließlich Fruchtwasserentnahme

Die GOÄ-Ziffer 1011 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amniozentese – einschließlich Fruchtwasserentnahme“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 266 Punkten bewertet; das entspricht 15,50 € beim einfachen und 35,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1011 vergütet die Amniozentese einschließlich der Fruchtwasserentnahme, also die Punktion der Fruchtblase zur Gewinnung von Fruchtwasser. Sie kommt zur Anwendung, wenn Fruchtwasser zu diagnostischen Zwecken entnommen werden soll, etwa im Rahmen der pränatalen Diagnostik. Die Leistung umfasst sowohl den Punktionsvorgang als auch die eigentliche Entnahme des Fruchtwassers als einheitlichen Vorgang. Abzugrenzen ist sie von der Amnioskopie nach Ziffer 1010, bei der die Fruchtblase lediglich betrachtet, aber nicht punktiert wird, sowie von den Ziffern zur Blutentnahme beim Fetus (1012 bis 1014), die auf die Gewinnung fetalen Blutes statt Fruchtwassers gerichtet sind. Die Ziffer bildet damit ausschließlich den Eingriff der Fruchtwassergewinnung ab, nicht die anschließende labordiagnostische Auswertung des gewonnenen Materials.

Gebühren und Steigerungssatz

266 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach35,65 €
Höchstsatz3,5-fach54,25 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1011

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1011?

Die GOÄ-Ziffer 1011 steht für „Amniozentese – einschließlich Fruchtwasserentnahme“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1011?

Die GOÄ-Ziffer 1011 ist mit 266 Punkten bewertet; das entspricht 15,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1011 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 35,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1011?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1011 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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